Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Unsere unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten 

Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz "LkSG" genannt).

Es verpflichtet Unternehmen wie ISS zur Achtung von Menschenrechten durch Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Dies entlang der gesamten Lieferkette, also nicht nur bezogen auf den eigenen Geschäftsbereich, sondern auch auf das Handeln von Vertragspartnern und Zulieferern.

Dieses Gesetz manifestiert und bestärkt das bei ISS ohnehin bereits im Verhaltenskodex verankerte ethische und verantwortungsbewusste Geschäftsverhalten.

Außerdem sorgen wir bei ISS dafür, dass Menschenrechtsverletzungen im Rahmen unserer Geschäftsprozesse vorgebeugt bzw. entgegengewirkt werden. Dasselbe erwarten wir auch von unseren Lieferanten.

Hier gelangen Sie zu unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechtehttp://www.publications.issworld.com/ISS/DE/grundsatzerklarung-zur-achtung-der-menschenrechte/